Weitere Informationen zur Anmeldung – „Neue Klasse 5“

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der zukünftigen Klasse 5,
heute können wir Ihnen Informationen zur Anmeldung geben.

Ab Samstag, 04.02.2023 können Sie Ihr Kind bei uns anmelden.

Dazu benötigen Sie einen festen Termin, den Sie unter der Rufnummer 02161 648585
vereinbaren können.

Ein Schreiben der Stadt Korschenbroich dazu finden Sie in Kürze hier.

Hier gelangen Sie zum Anmeldebogen für unsere Schule.

Eine Informationsschrift der Stadt Korschenbroich zu den drei weiterführenden Schulen der Stadt finden Sie hier.

10.05.2021 Geflochtene Kraken der Klasse 6

Die sechste Klasse lernt nach Anleitung Schritt für Schritt das Flechten. Nachdem die Grundtechnik des Flechtens mit drei Fäden erlernt und geübt worden war, stellten die Schülerinnen und Schüler Freundschaftsbänder her. Die Begeisterung über den tollen Erfolg war so groß, dass noch weitere Übungen folgten. Dieser Oktopus entstand im Distanzunterricht mit Video – Erklärung. Einer hatte r wohl einen kleinen „Unfall“, so dass er zwei Tentakel verlor. Nichtdestotrotz bleibt der Spaß an der Handarbeit und weitere kreative Vorhaben sind in der Planung. Bis zu den Sommerferien wollen wir auch den Textilraum neu dekorieren, wenn dies möglich ist.

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17.03.21 2021 Verleih von digitalen Endgeräten (IPads)

Verleih von digitalen Endgeräten (IPads)

 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Distanzlernen ist für uns alle noch nicht ganz alltäglich und natürlich ist es noch herausfordernder, wenn man ausschließlich mit einem Handy als Endgerät alle Aufgaben bewältigen muss. Deswegen freuen wir uns, dass wir berechtigten Schülerinnen und Schülern ein IPAD zur häuslichen Nutzung während des Distanzunterrichts ausleihen können. Diese Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

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02.03.2021 Schulmail zum Thema Cybermobbing und Internet

 Distanzunterricht – Störungen bei dem Einsatz von Videotools – rechtliche und schulische Konsequenzen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine aktuelle Schulmail widmet sich den Begleiterscheinungen des Distanzunterrichts. Das Ministerium für Schule und Bildung weist uns alle daraufhin, dass das Internet und der derzeitige Distanzunterricht keine rechtsfreien Räume sind. Das Thema Cybermobbing haben wir schon oft im Unterricht und durch schulische Veranstaltungen aufgegriffen und werden hier auch weiterhin vorbeugend aufklären. Damit alle am Schulleben beteiligten Personen sich gegenseitig im Umgang mit der Mediennutzung sensibilisieren und stärken können, leite ich die folgende Schulmail an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, an euch als Schülerinnen und Schüler und an das Lehrerteam der Hauptschule Korschenbroich weiter. Damit ist allen Beteiligten der gleiche Einblick in die vom Ministerium für Schule und Bildung kommunizierte Rechtslage gewährleistet. Für Rückfragen steht Ihnen und euch das Team der GHS Korschenbroich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen 

Robert Ruback
(Schulleiter) 

>>>>>>> Beginn der Schulmail der Bezirksregierung Düsseldorf >>>>>>>>>>

An die

Schulleiterinnen und Schulleiter

der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf

DistanzunterrichtStörungen bei dem Einsatz von Videotools

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

die pandemiebedingten Veränderungen des regulären Schulbetriebs stellen die Schulen vor besondere Herausforderungen. Durch die Verlagerung des Präsenzunterrichts in den Distanzunterricht findet der Unterricht in weiten Teilen online statt, wobei vielfach auf interaktive Formate, wie beispielsweise den Einsatz von Videotools, zurückgegriffen wird, um Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen des Distanzunterrichts bestmöglich zu unterrichten.

Die Bereitschaft der Lehrkräfte, den Unterricht – trotz der aktuellen Einschränkungen – durch den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel kognitiv herausfordernd und fachadäquat zu gestalten, erfährt viele positive Rückmeldungen. Gleichzeitig werden Lehrkräfte – bedingt durch die neuen Formen des Unterrichts – u. a mit ebenso vielen Herausforderungen und nicht immer den Formaten sozialadäquat angepassten Verhaltensweisen ihrer Schülerinnen und Schüler konfrontiert, auf die bzw. deren etwaige Folgen wir Sie hiermit aufmerksam machen möchten. 

Sowohl bei den Bezirksregierungen als auch bei Polizeibehörden sind zuletzt Fälle bekannt geworden, bei denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des digitalen Distanzunterrichts Aufzeichnungen des Unterrichts angefertigt und diese anschließend – zum Teil bearbeitet – über Social-Media-Kanäle verbreitet haben.

Ein solches Verhalten beeinträchtigt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, sondern auch den gesamten Schulfrieden. Zudem löst es ggf. ordnungs-, straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen aus. Daher möchten wir in diesem Zusammenhang einige Hinweise und Empfehlungen aussprechen, um Ihnen einerseits Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Verhaltensweise zu geben, andererseits aber vor allem, damit Sie Ihre Schülerinnen und Schüler und ggf. Erziehungsberechtigen präventiv auf die Tragweite eines solchen Verhaltens und die möglichen Konsequenzen aufmerksam machen können, die diesen regelmäßig nicht ersichtlich sind:

Neben pädagogischen Einflussmöglichkeiten können auch durch das Schulgesetz geregelte Maßnahmen (§ 53 SchulG NRW: Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen)

ergriffen werden. Darüber hinaus können folgende Straftatbestände zum Tragen kommen (jeweils online abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de

–          Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)

–          Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

–          Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22,33 KunstUrhG)

Besteht gegen Schülerinnen oder Schüler der Verdacht der Begehung einer der vorgenannten Straftaten, so sieht der Jugendkriminalitätserlass vom 19.11.2019, BASS 18-03 Nr.1, vor,

dass in der Regel eine Benachrichtigung der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch die Schulleitung erfolgt (s. Nr. 4.2.2 lit. i) „Cybercrime“).

Die Polizeibehörden aus den Regionen weisen darauf hin, dass sie allen Hinweisen nachgehen und zwar unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler. Auch gegen Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit strafrechtlich als schuldunfähig gelten, könne ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Zu beachten ist ferner, dass durch derartige Verhaltensweisen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen können, wobei hier insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass man in der Regel bereits mit Vollendung des siebten Lebensjahres schadensersatzpflichtig ist (§ 828 BGB).

Wir regen an, dieses Thema in der Schule im Kontext der Medienkompetenzförderug aufzugreifen und Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der rechtlichen Tragweite und Bedeutung einer missbräuchlichen Nutzung der Video- und Audiokonferenzangebote zu sensibilisieren.

Ein weiterer, im Zusammenhang mit der Nutzung von Video- und Audiotools zu berücksichtigender Aspekt betrifft die Anwesenheit von Personen, die nicht zum eigentlichen Adressatenkreis des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gehören. Entscheidet die Schule, im Rahmen des Distanzunterrichts Video- und Audiokonferenzsysteme einzusetzen, trifft sie mit den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten eine Nutzungsvereinbarung, auf deren Grundlage die jeweiligen Konferenzsysteme genutzt werden (dürfen).

Im Rahmen dieser Vereinbarung sollten Erziehungsberechtigte darauf hingewiesen werden, dass die Teilnahme an dem Video-/Audiokonferenzsystem ausschließlich den jeweiligen Schülerinnen und Schülern gestattet und die häusliche Lernumgebung entsprechend zu gestalten ist. Für den digitalen Distanzunterricht gilt nichts Anderes als für den Präsenzunterricht:

Eltern dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden ihrer Kinder teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Thomas Hartmann

Leiter der Schulabteilung

der Bezirksregierung Düsseldorf

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail der Bezirksregierung Düsseldorf <<<<<<<<<<

08.01.2021 Start in das Jahr 2021

Korschenbroich, den 7. Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie haben zum Jahreswechsel trotz aller Widrigkeiten einige erholsame Tage verbringen können, und wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Gerne hätten wir unsere Schülerinnen und Schüler nach den Ferien wieder in Präsenz unterrichtet. Dennoch bin ich froh, dass wir in dieser Situation zunächst weiter die Möglichkeit haben über den Distanzunterricht in Kontakt zu bleiben. Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass wir direkt am Montag, den 11.01.2021 starten können und keine Organisationstage benötigen.

Auf Grundlage der Entscheidung des MSB vom 06.01.2021 und der Schulmail vom 07.01.2021 hat sich das Kollegium der Hauptschule Korschenbroich auf die untenstehende Umsetzung verständigt. Wir respektieren die Entscheidung des MSB, dass der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt wird.  Ich danke Ihnen sehr für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und hoffe weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit auch im Hinblick auf das Distanzlernen.

Die am 07.01. 2021 getroffenen Absprachen zum Distanzlernen und zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2020 fasse ich kurz zusammen. Auszüge aus der Schulmail finden sie in kursiv gedruckter Form.

Mit freundlichen Grüßen

R.Ruback     

1. Schultag nach den Weihnachtsferien – Montag, der 11.01.2021

Wir starten am Montag, den 11.01.2021 in den ersten beiden Stunden mit Klassenlehrerunterricht. Die Schülerinnen und Schüler loggen sich bitte auf der Lernplattform Iserv unter Videokonferenz in ihren Klassenraum ein. Wichtig! Bitte die Videokonferenz zunächst ohne Webcam und ohne Mikrofon betreten, da sonst das Risiko besteht, dass das System überlastet wird. Die Klassenlehrerinnen erläutern den Schülerinnen und Schülern dann das Prinzip des Distanzunterrichts.

Distanzunterricht Jahrgänge 5 bis 10

Der Stundenplan für den Distanzunterricht orientiert sich am bisherigen (Präsenz-)Stundenplan. Es wird grundsätzlich unterschieden nach Videounterricht (VU) und Begleitetem Unterricht (BU).

VU – Videounterricht                   = Iserv-Modul: Videokonferenz

BU Begleitetem Unterricht          = Iserv-Modul: Messenger

 A – WocheB – Woche
StundeBUVU
StundeVUBU
StundeBUVU
StundeVUBU
StundeBUVU
StundeVUBU

Wir beginnen am Montag, den 11.01.2021 mit einer A – Woche. Bitte beachten Sie die Ausnahme zum 1. Schultag am Montag – 1. und 2. Stunde Klassenunterricht VU.

Der Nachmittagsunterricht rückt jeweils von der 7. und 8. Stunde als einstündiger Unterricht in die 6. Stunde. Damit ist die Regelzeit für den BU und VU von 8.00 Uhr bis 13.20 Uhr.

Klassenarbeiten

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Notbetreuung Jahrgänge 5 & 6

„Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. (…)

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. (…)

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular, dass sie unter dem Stichwort Notbetreuung auf unserer Homepage finden. Geben Sie das Anmeldeformular Ihrem Kind mit. Absprachen zur Betreuungszeit können in der Notbetreuungsgruppe getroffen werden. Die Betreuungszeit umfasst die Schulzeit von 8.00 Uhr bis 13.20 Uhr. Am Montag und am Donnerstag gegebenenfalls bis 14.50 Uhr. Bitte informieren Sie uns vorher über unsere Mailadresse, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten: sekretariat@ghskorschenbroich.de

Bitte beachten Sie die Informationen der Stadt bezüglich des Schulbusverkehrs:

Hinsichtlich des Schulbusverkehrs ab 11.01.2021 darf ich Ihnen mitteilen, dass in Abstimmung mit der NEW die Schulbusse am 11. und 12.01.2021 planmäßig, wie an Schultagen (ÖPNV und Schülerspezialverkehr für die Grundschulen Herrenshoff, Glehn und Liedberg), fahren.

Zurzeit ist beabsichtigt ab Mittwoch, den 13.01.2021, bis Sonntag, den 31.01.2021, auf den Ferienfahrplan umzustellen. Dies bedeutet, dass die Linien 32 und 34 entfallen. Die Linie 29 fährt nur eingeschränkt und fährt nicht die Haltestelle Don-Bosco-Straße an. Die Linie 31 fährt morgens ab Liedberg-Kirche und mittags bis Liedberg-Kirche, die Haltestelle Don-Bosco-Straße wird nicht angefahren.

Arbeitsmaterialien und digitale Endgeräte


Bitte melden Sie sich per Email bei uns (sekretariat@ghskorschenbroich.de), mit Angabe Ihrer Erreichbarkeit, falls Sie nicht über ein digitales Endgerät verfügen. Wir arbeiten an einer Möglichkeit ein digitales Endgerät bei uns zu entleihen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Prozess der Gerätebeschaffung durch den Schulträger noch nicht abgeschlossen ist.


Falls Ihre Kinder noch Bücher oder sonstige Arbeitsmaterialien in der Schule haben, können diese selbstverständlich abgeholt werden; bitte melden Sie sich auch in diesem Fall per Email auch hier mit Angabe Ihrer Erreichbarkeit, damit wir die Abholung koordinieren können.

Krankmeldung

Im Krankheitsfall informieren Sie bitte die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer (idealerweise per E-mail), dass Ihr Kind am Distanzunterricht nicht teilnehmen kann. Stellen Sie sicher, dass jedes Fernbleiben Ihres Kindes im Onlineunterricht der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bekannt gemacht wird.

Umgang mit Erkältungsanzeichen

Sofern Sie bei Ihrem Kind Schnupfen ohne weitere Symptome feststellen, halten Sie Ihr Kind bitte 24 Stunden zuhause und beobachten, ob es weitere Symptome entwickelt, die auf eine mögliche COVID-19-Infektion hindeuten (Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen mit Halsschmerzen, Kopf-und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche). 

In diesem Fall melden Sie sich bitte auch in der Schule und veranlassen eine Untersuchung durch einen (Kinder-) Arzt.

Sofern Ihr Kind in der Schule Erkältungssymptome zeigt, müssen wir es hier isolieren und durch Sie abholen lassen.

Schaubild des Ministeriums für Schule und Bildung NRW

13.08.2020 Start der neuen Klasse 5

Am Donnerstag Morgen um kurz vor acht Uhr waren bereits die ersten aufgeregten neuen Fünftklässler auf dem Schulhof der Hauptschule. Sie waren vor lauter Vorfreude bereits um 5 Uhr aufgewacht und zur Schule gekommen. Leider mussten sie noch über zwei Stunden warten, bis die Einschulungsfeier anfing.
Bei der Feier wurden sie – und ihre Mitschüler, wobei jeder ein Elternteil mitbringen durfte – begrüßt und an der HSK willkommen geheißen.

Rede bei der Einschulung
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