Einleitung
Die GHS ist eine inklusive Schule. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich sehr dem inklusiven Gedanken im Sinne einer „Förderung aller“ verpflichtet. Dies bedeutet sowohl die Förderung der stärkeren Schülerinnen und Schüler (SuS) als auch die individuelle Förderung langsam lernender SuS. Beides ist auf verschiedene Weise im Schulkonzept verankert. Ein Teil unserer Schülerschaft hat mit Problemen beim Erlernen des Lesens und Schreibens zu kämpfen und bedarf damit besonderer Unterstützung.
LRS im schulischen Kontext
Eine Lese – Rechtschreib – Schwäche (andere Begriffe sind „Legasthenie“, bzw. „Lese – Rechtschreib – Schwierigkeiten“) liegt dann vor, wenn die Fähigkeiten eines Kindes beim Lesen und Schreiben weit von dem Können der Altersgenossen abweichen (d.h. mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen). Es unterlaufen sehr viele Rechtschreibfehler, auch einfache und geübte Wörter werden immer wieder falsch geschrieben – oft liegen verschiedene Fehlervariationen des selben Wortes innerhalb eines Textes vor. Das Erlesen von Texten fällt sehr schwer: Die Betroffenen verstehen häufig den Sinn des Textes nicht und lesen nur sehr langsam und stockend vor.
Diese umfassenden und langandauernden Schwierigkeiten erschweren die erfolgreiche Teilnahme an vielen Fächern, sobald Texte gelesen werden und Fragen beantwortet werden müssen.
Deswegen ist eine umfassende und individuelle Therapie wichtig für den schulischen Erfolg und die Motivation.
Konzept der GHS Korschenbroich
1. Feststellung der LRS
SuS mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben werden vom Fachlehrer / von der Fachlehrerin besonders beobachtet. Eventuell wird ein umfassender Test durchgeführt, um individuelle Stärken und Schwächen zu ermitteln.
Sollte eine LRS festgestellt werden, schreibt der jeweilige Fachlehrer / die Fachlehrerin einen Förderplan und nimmt mit den Eltern Rücksprache. Der Test (oder Kopien aus den schriftlichen Arbeiten und Unterrichtsbeobachtungen) wird mit dem Förderplan und der Elternrückmeldung in die Akten gegeben.
2. Förderung
Die Förderung des SuS erfolgt eine Stunde pro Woche in den regulären Deutschstunden durch den Fachlehrer / die Fachlehrerin oder durch die Lernzeit- Stunde in Klasse 5.
Darüber hinaus empfehlen wir allen Eltern eine weitergehende Förderung!
Ab diesem Schuljahr wird zur Erprobung eine „Lernzeit“- Stunde für die Klasse 5 eingeführt. In dieser Zeit können die SuS im Klassenverband lernen, oder gefördert werden. Die LRS- SuS werden demnach in der Lernzeit- Stunde ihre LRS- Förderung erhalten.
3. Nachteilsausgleich / Notenschutz
Der so genannte Nachteilsausgleich wird von den Eltern beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin beantragt.
Die Klassenkonferenz berät über den Antrag und legt ihn dem Schulleiter zum Votum vor. Es gibt verschiedene Formen des Nachteilsausgleiches, welche individuell auf das Kind abgestimmt werden.
Der Notenschutz bedeutet, dass die Rechtschreibleistungen nicht in die Bewertung von Tests und Klassenarbeiten einbezogen werden.
Dies muss bei der Benotung vermerkt werden.
In der ZAP ist es nicht möglich die Bewertung der Rechtschreibleistung wegzulassen!
In den Zeugnissen kann (siehe: LRS- Erlass; 4.2 Zeugnis) unter der Rubrik Bemerkungen der Hinweis auf die LRS- Förderung vermerkt werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 können wir keinen LRS-Förderunterricht mehr anbieten.
Die spezifische Förderung muss ab diesem Zeitpunkt zu Hause geleistet werden. Hierzu stellt die Deutschlehrerin/der Deutschlehrer Material zusammen, das bearbeitet werden muss. An die kontinuierliche Dokumentation der Förderung ist auch die Erteilung von Notenschutz und Nachteilsausgleich geknüpft.