im Sommer steht der Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule an. Über unsere „Neue Klasse 5“, die Hauptschule Korschenbroich und die Schulform Hauptschule möchten wir Sie gerne umfassend informieren. Unter folgender Telefonnummer
O2161 / 64 85 85
haben Sie die Möglichkeit uns alle Fragen zu diesem Thema zu stellen und sich speziell über unsere Gemeinschaftshauptschule Korschenbroich zu informieren.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben. Schreiben Sie an
Unser Sekretariat ist täglich von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt, so dass wir Sie in dieser Zeit telefonisch mit Informationen versorgen können. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass so ein Gespräch in Ruhe und mit ausreichend Zeit geführt sein möchte. Falls sich dazu nicht direkt die Gelegenheit ergibt, werden wir sie gerne zurückrufen.
Sollten Sie an einem persönlichen Beratungsgespräch interessiert sein, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen ausführlichen persönlichen Beratungstermin.
Falls wir Sie von der Gemeinschaftshauptschule Korschenbroich überzeugen können, möchten wir Sie jetzt bereits auf unsere Termine für Neuanmeldungen im Februar 2023 hinweisen:
Samstag, 04. Februar: 9:00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag, 06. Februar: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstag, 07. Februar: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Wir sind ein kleines sympathisches System, dass auch in Zeiten von Corona großen Wert auf die individuelle Betreuung und Beratung eines jeden Einzelnen legt, daher möchten wir für diese Tage Anmeldetermine vereinbaren um uns ausreichend Zeit für Sie nehmen zu können. Melden Sie sich wie oben beschrieben telefonisch oder per Mail bei uns, wir geben Ihnen eine Rückmeldung zum Anmeldeverfahren und zum Stand der Anmeldung.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Distanzlernen ist für uns alle noch nicht ganz alltäglich und natürlich ist es noch herausfordernder, wenn man ausschließlich mit einem Handy als Endgerät alle Aufgaben bewältigen muss. Deswegen freuen wir uns, dass wir berechtigten Schülerinnen und Schülern ein IPAD zur häuslichen Nutzung während des Distanzunterrichts ausleihen können. Diese Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Distanzunterricht – Störungen bei dem Einsatz von Videotools – rechtliche und schulische Konsequenzen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine aktuelle Schulmail widmet sich den Begleiterscheinungen des Distanzunterrichts. Das Ministerium für Schule und Bildung weist uns alle daraufhin, dass das Internet und der derzeitige Distanzunterricht keine rechtsfreien Räume sind. Das Thema Cybermobbing haben wir schon oft im Unterricht und durch schulische Veranstaltungen aufgegriffen und werden hier auch weiterhin vorbeugend aufklären. Damit alle am Schulleben beteiligten Personen sich gegenseitig im Umgang mit der Mediennutzung sensibilisieren und stärken können, leite ich die folgende Schulmail an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, an euch als Schülerinnen und Schüler und an das Lehrerteam der Hauptschule Korschenbroich weiter. Damit ist allen Beteiligten der gleiche Einblick in die vom Ministerium für Schule und Bildung kommunizierte Rechtslage gewährleistet. Für Rückfragen steht Ihnen und euch das Team der GHS Korschenbroich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Ruback (Schulleiter)
>>>>>>> Beginn der Schulmail der Bezirksregierung Düsseldorf >>>>>>>>>>
An die
Schulleiterinnen und Schulleiter
der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Distanzunterricht– Störungen bei dem Einsatz von Videotools
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
die pandemiebedingten Veränderungen des regulären Schulbetriebs stellen die Schulen vor besondere Herausforderungen. Durch die Verlagerung des Präsenzunterrichts in den Distanzunterricht findet der Unterricht in weiten Teilen online statt, wobei vielfach auf interaktive Formate, wie beispielsweise den Einsatz von Videotools, zurückgegriffen wird, um Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen des Distanzunterrichts bestmöglich zu unterrichten.
Die Bereitschaft der Lehrkräfte, den Unterricht – trotz der aktuellen Einschränkungen – durch den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel kognitiv herausfordernd und fachadäquat zu gestalten, erfährt viele positive Rückmeldungen. Gleichzeitig werden Lehrkräfte – bedingt durch die neuen Formen des Unterrichts – u. a mit ebenso vielen Herausforderungen und nicht immer den Formaten sozialadäquat angepassten Verhaltensweisen ihrer Schülerinnen und Schüler konfrontiert, auf die bzw. deren etwaige Folgen wir Sie hiermit aufmerksam machen möchten.
Sowohl bei den Bezirksregierungen als auch bei Polizeibehörden sind zuletzt Fälle bekannt geworden, bei denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des digitalen Distanzunterrichts Aufzeichnungen des Unterrichts angefertigt und diese anschließend – zum Teil bearbeitet – über Social-Media-Kanäle verbreitet haben.
Ein solches Verhalten beeinträchtigt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, sondern auch den gesamten Schulfrieden. Zudem löst es ggf. ordnungs-, straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen aus. Daher möchten wir in diesem Zusammenhang einige Hinweise und Empfehlungen aussprechen, um Ihnen einerseits Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Verhaltensweise zu geben, andererseits aber vor allem, damit Sie Ihre Schülerinnen und Schüler und ggf. Erziehungsberechtigen präventiv auf die Tragweite eines solchen Verhaltens und die möglichen Konsequenzen aufmerksam machen können, die diesen regelmäßig nicht ersichtlich sind:
Neben pädagogischen Einflussmöglichkeiten können auch durch das Schulgesetz geregelte Maßnahmen (§ 53 SchulG NRW: Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen)
ergriffen werden. Darüber hinaus können folgende Straftatbestände zum Tragen kommen (jeweils online abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de
– Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
– Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22,33 KunstUrhG)
Besteht gegen Schülerinnen oder Schüler der Verdacht der Begehung einer der vorgenannten Straftaten, so sieht der Jugendkriminalitätserlass vom 19.11.2019, BASS 18-03 Nr.1, vor,
dass in der Regel eine Benachrichtigung der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch die Schulleitung erfolgt (s. Nr. 4.2.2 lit. i) „Cybercrime“).
Die Polizeibehörden aus den Regionen weisen darauf hin, dass sie allen Hinweisen nachgehen und zwar unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler. Auch gegen Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit strafrechtlich als schuldunfähig gelten, könne ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Zu beachten ist ferner, dass durch derartige Verhaltensweisen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen können, wobei hier insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass man in der Regel bereits mit Vollendung des siebten Lebensjahres schadensersatzpflichtig ist (§ 828 BGB).
Wir regen an, dieses Thema in der Schule im Kontext der Medienkompetenzförderug aufzugreifen und Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der rechtlichen Tragweite und Bedeutung einer missbräuchlichen Nutzung der Video- und Audiokonferenzangebote zu sensibilisieren.
Ein weiterer, im Zusammenhang mit der Nutzung von Video- und Audiotools zu berücksichtigender Aspekt betrifft die Anwesenheit von Personen, die nicht zum eigentlichen Adressatenkreis des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gehören. Entscheidet die Schule, im Rahmen des Distanzunterrichts Video- und Audiokonferenzsysteme einzusetzen, trifft sie mit den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten eine Nutzungsvereinbarung, auf deren Grundlage die jeweiligen Konferenzsysteme genutzt werden (dürfen).
Im Rahmen dieser Vereinbarung sollten Erziehungsberechtigte darauf hingewiesen werden, dass die Teilnahme an dem Video-/Audiokonferenzsystem ausschließlich den jeweiligen Schülerinnen und Schülern gestattet und die häusliche Lernumgebung entsprechend zu gestalten ist. Für den digitalen Distanzunterricht gilt nichts Anderes als für den Präsenzunterricht:
Eltern dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden ihrer Kinder teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Thomas Hartmann
Leiter der Schulabteilung
der Bezirksregierung Düsseldorf
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail der Bezirksregierung Düsseldorf <<<<<<<<<<
ich hoffe, Sie haben zum Jahreswechsel trotz aller Widrigkeiten einige erholsame Tage verbringen können, und wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Gerne hätten wir unsere Schülerinnen und Schüler nach den Ferien wieder in Präsenz unterrichtet. Dennoch bin ich froh, dass wir in dieser Situation zunächst weiter die Möglichkeit haben über den Distanzunterricht in Kontakt zu bleiben. Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass wir direkt am Montag, den 11.01.2021 starten können und keine Organisationstage benötigen.
Auf Grundlage der Entscheidung des MSB vom 06.01.2021 und der Schulmail vom 07.01.2021 hat sich das Kollegium der Hauptschule Korschenbroich auf die untenstehende Umsetzung verständigt. Wir respektieren die Entscheidung des MSB, dass der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt wird. Ich danke Ihnen sehr für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und hoffe weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit auch im Hinblick auf das Distanzlernen.
Die am 07.01. 2021 getroffenen Absprachen zum Distanzlernen und zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2020 fasse ich kurz zusammen. Auszüge aus der Schulmail finden sie in kursiv gedruckter Form.
Mit freundlichen Grüßen
R.Ruback
1. Schultag nach den Weihnachtsferien – Montag, der 11.01.2021
Wir starten am Montag, den 11.01.2021 in den ersten beiden Stunden mit Klassenlehrerunterricht. Die Schülerinnen und Schüler loggen sich bitte auf der Lernplattform Iserv unter Videokonferenz in ihren Klassenraum ein. Wichtig! Bitte die Videokonferenz zunächst ohne Webcam und ohne Mikrofon betreten, da sonst das Risiko besteht, dass das System überlastet wird. Die Klassenlehrerinnen erläutern den Schülerinnen und Schülern dann das Prinzip des Distanzunterrichts.
Distanzunterricht Jahrgänge 5 bis 10
Der Stundenplan für den Distanzunterricht orientiert sich am bisherigen (Präsenz-)Stundenplan. Es wird grundsätzlich unterschieden nach Videounterricht (VU) und Begleitetem Unterricht (BU).
VU – Videounterricht = Iserv-Modul: Videokonferenz
BU Begleitetem Unterricht = Iserv-Modul: Messenger
A – Woche
B – Woche
Stunde
BU
VU
Stunde
VU
BU
Stunde
BU
VU
Stunde
VU
BU
Stunde
BU
VU
Stunde
VU
BU
Wir beginnen am Montag, den 11.01.2021 mit einer A – Woche. Bitte beachten Sie die Ausnahme zum 1. Schultag am Montag – 1. und 2. Stunde Klassenunterricht VU.
Der Nachmittagsunterricht rückt jeweils von der 7. und 8. Stunde als einstündiger Unterricht in die 6. Stunde. Damit ist die Regelzeit für den BU und VU von 8.00 Uhr bis 13.20 Uhr.
Klassenarbeiten
Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Notbetreuung Jahrgänge 5 & 6
„Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. (…)
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. (…)
Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular, dass sie unter dem Stichwort Notbetreuung auf unserer Homepage finden. Geben Sie das Anmeldeformular Ihrem Kind mit. Absprachen zur Betreuungszeit können in der Notbetreuungsgruppe getroffen werden. Die Betreuungszeit umfasst die Schulzeit von 8.00 Uhr bis 13.20 Uhr. Am Montag und am Donnerstag gegebenenfalls bis 14.50 Uhr. Bitte informieren Sie uns vorher über unsere Mailadresse, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten: sekretariat@ghskorschenbroich.de
Bitte beachten Sie die Informationen der Stadt bezüglich des Schulbusverkehrs:
Hinsichtlich des Schulbusverkehrs ab 11.01.2021 darf ich Ihnen mitteilen, dass in Abstimmung mit der NEW die Schulbusse am 11. und 12.01.2021 planmäßig, wie an Schultagen (ÖPNV und Schülerspezialverkehr für die Grundschulen Herrenshoff, Glehn und Liedberg), fahren.
Zurzeit ist beabsichtigt ab Mittwoch, den 13.01.2021, bis Sonntag, den 31.01.2021, auf den Ferienfahrplan umzustellen. Dies bedeutet, dass die Linien 32 und 34 entfallen. Die Linie 29 fährt nur eingeschränkt und fährt nicht die Haltestelle Don-Bosco-Straße an. Die Linie 31 fährt morgens ab Liedberg-Kirche und mittags bis Liedberg-Kirche, die Haltestelle Don-Bosco-Straße wird nicht angefahren.
Arbeitsmaterialien und digitale Endgeräte
Bitte melden Sie sich per Email bei uns (sekretariat@ghskorschenbroich.de), mit Angabe Ihrer Erreichbarkeit, falls Sie nicht über ein digitales Endgerät verfügen. Wir arbeiten an einer Möglichkeit ein digitales Endgerät bei uns zu entleihen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Prozess der Gerätebeschaffung durch den Schulträger noch nicht abgeschlossen ist.
Falls Ihre Kinder noch Bücher oder sonstige Arbeitsmaterialien in der Schule haben, können diese selbstverständlich abgeholt werden; bitte melden Sie sich auch in diesem Fall per Email auch hier mit Angabe Ihrer Erreichbarkeit, damit wir die Abholung koordinieren können.
Krankmeldung
Im Krankheitsfall informieren Sie bitte die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer (idealerweise per E-mail), dass Ihr Kind am Distanzunterricht nicht teilnehmen kann. Stellen Sie sicher, dass jedes Fernbleiben Ihres Kindes im Onlineunterricht der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bekannt gemacht wird.