Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
nach Vorgabe des Schulministeriums MSB bereiten wir den Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler in der Schule vor. Die wichtigsten Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Aus den uns zurzeit vorliegenden Informationen haben wir das Wichtigste aus unserer Sicht zusammengefasst. Die entsprechende Schulmail finden Sie im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021
Einen wichtigen Hinweis möchte ich an dieser Stelle geben: Bitte beachten Sie besonders den Punkt „Umgang mit positiven Testergebnissen“. Die Nutzung des ÖPNV ist für die Heimfahrt nach einem positiven Testergebnis nicht vorgesehen. Stellen Sie die Abholung ihres Kindes am Testtag für den Fall der Fälle sicher.
Ich empfehle Ihnen sich die Internetseiten und die vorliegenden Informationen in Ruhe anzuschauen. Sprechen Sie auch zuhause mit Ihren Kindern. Sie unterstützen damit ihr Kind und unsere Arbeit. Wir alle können in einer umfassenden Begleitung der Schülerinnen und Schüler zum Wohl der Kinder beitragen. Auch für uns ist die jetzige Situation in gewisser Weise Neuland und wir brauchen mehr denn je Ihren Rückhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Ruback
(Schulleiter)
Ort und Zeit der Testung
Jahrgang 10, 6 – Dienstag, den 23. März, 1.Stunde 8.00 Uhr
Jahrgang 5, 7, 8, 9 – Mittwoch, den 24. März, 1.Stunde 8.00 Uhr
Jeweils in den Unterrichtsräumen.
Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen
Es soll ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.
Informationen zu Selbsttests
Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist.
Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test, bei einem Hausarzt oder einer anderen Test- Stelle, zur Bestätigung durchgeführt werden.
Ort und Zeit der Testung
Bei der Durchführung beachten die Schulen folgende Maßgaben:
Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.
Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests.
Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen
Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen.
Und es gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
Ablauf einer Testung in der Schule
Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.
Jede Schülerin und jeder Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.
Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen.
Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung.
Ergebnisinterpretation des Selbsttests
Siehe: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Insofern bitte ich Sie in pädagogischer Verantwortung dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund eines negativen Testergebnisses die Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigen.
Umgang mit einem positiven Testergebnis
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. * Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).
Widerspruchserklärung der Eltern
Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben.
Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Lieferung der Tests, Rückfragen
Die Lieferungen erfolgen ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.
* Corona Virus
Für wichtige Fragen zum Corona-Virus hat das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Auch hier ist eine Testung möglich.